Gern stehen wir Ihnen bei Rückfragen beratend zur Seite.

Rouven Elendt
Betriebsleitung

Kontrolle gibt Sicherheit

Dicht ist Pflicht!

Undichte Grundleitungen stellen eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt daher vor, dass Betriebe und Grundeigentümer ihre erdverlegten Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis der Dichtheit bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Für die Dichtigkeitsprüfung, egal ob im Hausanschlussbereich oder im öffentlichen Netz kommen unsere Absperr- und Prüfblasen zum Einsatz. Sie gehen von DN 50 - DN 1200. Wir bieten verschiedene Prüfvarianten an. Zum einen die Prüfung mit Wasser im Hausanschlussbereich, wo ein Kontrollschacht vorhanden ist. Zum anderen die Prüfung von Schächten mit Wasser oder Luft sowie die Prüfung von Kanälen.

Zudem prüfen wir auch Muffen von DN 150 bis DN 600 nach DIN EN 1610, bzw. ATV-M 134 und A 139, Teil 6 sowie Fett- und Ölabscheider. Die Inbetriebnahme und Wartung ist für beide Abscheiderformen detailliert über DIN-Normen geregelt. Seit der 2003 überarbeiteten DIN 1999-100 gelten gemeinsam mit DIN EN 858-1 genaue Vorschriften bezüglich der Wartung, Reinigung, Prüfung, Sanierung und Neubau. Für Fettabscheider ist dies in DIN EN 1825-2 und DIN EN 4040-100 geregelt.